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am Fuschlsee Fanglimit pro Tag7 Stück Edelfische (Salmonide) einschließlich 2 Maränen/Renken/Felchen. Seeforelle 1 Stück pro Tag.
Es darf mit 2 Ruten pro Karte gefischt werden, pro Rute ist eine Hegene mit maximal 5 Nymphen erlaubt.
Jeder gefangene Fisch, der dem Brittelmaß und den Bestimmungen der Karte entspricht, auch Fische ohne Fangbeschränkung sind sofort mit Kugelschreiber in die Fangliste einzutragen.
Generelle Verbote- Nymphenfischen ab 1. Oktober
- Die Angel unbeaufsichtigt zu lassen.
- Die Benützung von Echoloten!
- Das Verwenden von lebenden Köderfischen.
- Das Verwenden von toten Köderfischen aus anderen Gewässern.
- Das Fischen mit Netzen, Reusen und Legangeln.
- Das Fischen am Uferstreifen von Schloßfischerei bis zum
- Ausfluß der Fuschler Ache.
- Das Fischen im Radius von 50 Metern vor allen Bachmündungen.
- Sowohl vom Ufer wie auch vom Boot dürfen die Angeln maximal nur in einem Abstand von 40 Metern ausgelegt werden.
- In Begleitung eines Erziehungsberechtigten (Erwachsenen) darf ein Jungendlicher unter 12 Jahren eine der beiden erlaubten Ruten im Rahmen der gelösten Fangberechtigung benutzen.
- Jugendliche ab 12 Jahren müssen die eigene Fischerkarte lösen.
Brittelmaße und Fangzeiten| Fischart: | Mindestlänge: | Fangzeit: | | Seeforelle | 50 cm | 1.4. - 15.09 | | Seesaibling | 26 cm | 1.4. - 15.09 | | Bachforelle | 50 cm | 1.4. - 30.09 | | Maräne/Renke/Felchen | 38 cm | 1.4. - 30.09 | | Hecht | 50 cm | 1.5. - 30.11 | | Schleihe | 30 cm | 1.4. - 30.05
1.8. - 30.11 | | Karpfen | 30 cm | 1.4. - 30.11 | | Rotfeder | 15 cm | 1.7. - 30.11 | | Aalrute | 35 cm | 1.4. - 30.11 | | Zander | 35 cm | 1.6. - 30.11 | | Regenbogenforelle | 50 cm | 1.4. - 30.11 | | Bachsaibling | 26 cm | 1.4. - 30.11 |
Aale, Barsche, Rotaugen, Lauben und Aitel oder Döbel
haben kein Brittelmaß und keine Fangbeschränkung
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